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Aktenzeichen V 117/27

Datum 04.02.1928

Leitsatz 1. Kann das Grundbuchamt durch einstweilige Verfügung zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung angehalten werden? 2. Welche rechtliche Bedeutung hat eine einstweilige Verfügung, durch die dem Käufer eines Grundstücks verboten wird, die zu seinem Eigentumserwerb erforderliche Eintragung im Grundbuch herbeizuführen? 3. Findet § 878 BGB. auf ein durch einstweilige Verfügung begründetes Erwerbsverbot Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640781B0118

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