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Aktenzeichen I 280/27

Datum 18.02.1928

Leitsatz 1. Wem ist nach § 520 Abs. 1 ZPO. der Termin für die mündliche Verhandlung bekannt zu machen? 2. Zum Begriff der Instanz in §§ 176 und 210a ZPO. 3. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 Abs. 1 das.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640782B0183

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