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Aktenzeichen I 219/27

Datum 22.02.1928

Leitsatz 1. Erfordernisse der Nachfristsetzung nach § 326 BGB. 2. Kann beim gegenseitigen Vertrag und insbesondere beim Sukzessivlieferungsgeschäft der im Verzug befindliche Teil, wenn inzwischen eine Leistung des anderen Teils fällig geworden ist, daraufhin die eigene Leistung verweigern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640782E0193

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