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Aktenzeichen V 45/27

Datum 22.02.1928

Leitsatz 1. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 15 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Revisionsinstanz nachprüfbar? 2. Über die Staatsangehörigkeit der Frau eines durch den Versailler Vertrag zum Franzosen gewordenen vormaligen Elsaß-Lothringers, die von der Möglichkeit, Französin zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640782F0198

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