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Aktenzeichen V B 3/28
Datum 29.02.1928
Leitsatz Bewirkt die Zurücknahme der Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung einer gelöschten Papiermarkhypothek ohne weiteres das Erlöschen des Gläubigerrechts, wenn ihr die Absicht zugrundeliegt, auf die aufzuwertende Hypothek zu verzichten, oder wird der Verzicht auf die Aufwertungshypothek erst wirksam, wenn er ins Grundbuch eingetragen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078350230
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