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Aktenzeichen V B 1/28

Datum 18.02.1928

Leitsatz Ist im Verfahren vor der Aufwertungsstelle nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde noch eine Beschwerde als Anschlußbeschwerde zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640783D0274

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