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Aktenzeichen IV 682/27
Datum 05.03.1928
Leitsatz Kann der Schuldner, der aus Unkenntnis einer ihm gegen den Gläubiger zustehenden Forderung die Aufrechnung versäumt und seine Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, das Gezahlte zurückfordern und noch nachträglich aufrechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640783F0280
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