zurück

Aktenzeichen VI 413/27

Datum 15.03.1928

Leitsatz 1. Inwieweit können Anordnungen, die jemand auf Grund irrtümlich angenommener vertraglicher Beziehungen einem andern gegenüber trifft, zum Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verpflichten? 2. Zum Unterschied zwischen der Vornahme eines Staatshoheitsaktes und einer Maßnahme der staatlichen Vermögensverwaltung. 3. Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Offizier als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Reiches?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078440304

Download PDF

zurück