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Aktenzeichen III 258/27

Datum 23.03.1928

Leitsatz Verliert ein preußischer Beamter durch seine Verurteilung zu Festungshaft von längerer als einjähriger Dauer wegen Beihilfe zum Hochverrat auch dann ohne weiteres sein Amt, wenn im Strafurteil nicht auf Verlust der bekleideten öffentlichen Ämter erkannt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640784C0337

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