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Aktenzeichen III 426/27
Datum 08.06.1928
Leitsatz 1. In welchem Zeitpunkt endet die Hemmung der Verjährung von Aufwertungsansprüchen, die in der Unmöglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche ihren Grund hat? 2. Beginnt bei Ansprüchen der in § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB. bezeichneten Art der Lauf (Weiterlauf) der Verjährungsfrist alsbald mit dem Wegfall des Hemmungsgrundes oder erst mit dem Schlusse des Jahres, in dem dieser Wegfall eingetreten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078500355
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