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Aktenzeichen II 534/27

Datum 12.06.1928

Leitsatz 1. Unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungs-Beschlüssen einer Aktiengesellschaft. 2. Nach welchen Grundsätzen sind rückständige Einlagen auf Aktien einer in Konkurs geratenen Gesellschaft umzuwerten, wenn die vor Konkursausbruch gefaßten Umstellungs- und Umwertungsbeschlüsse zwar im Handelsregister eingetragen, aber unheilbar nichtig sind? 3. Gilt § 15 HGB. auch für das Verhältnis der Gesellschaft zu den Aktionären?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464078510363

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