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Aktenzeichen III 350/27

Datum 31.03.1928

Leitsatz Kann der Dauerangestellte einer preußischen Stadtgemeinde, der anfänglich mit der Aufhebung seines Dienstverhältnisses einverstanden war, nachträglich geltend machen, die Aufhebung sei unwirksam, da die Erklärungen der Stadtgemeinde nicht in der durch § 56 Nr. 8 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 (GS. S. 261) vorgeschriebenen Form abgegeben seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079060014

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