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Aktenzeichen IV B 11/28

Datum 13.04.1928

Leitsatz 1. Ist der Notar durch § 171 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit gehindert, eine ihm selbst erteilte Vollmacht zu beurkunden? 2. Kann die Vorschrift des § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB. durch Parteivereinbarung außer Kraft gesetzt werden? 3. Zur Einwilligung der Eltern in die Kindesannahme gemäß §§ 1747, 1748 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079090030

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