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Aktenzeichen VI 356/27
Datum 26.03.1928
Leitsatz 1. Ist die Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis unter allen Umständen dahin auszulegen, daß insoweit keine Kaufpreisforderung entstehen soll? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek oder die Auswechslung von Forderungen nach § 1180 BGB. angenommen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640790A0038
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