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Aktenzeichen VI 274/27

Datum 16.04.1928

Leitsatz 1. Sind Zwischenzinsen gemäß Art. 21 der Durchführungsverordnung vom 29. November 1925 zum Aufwertungsgesetz auch dann abzuziehen, wenn der Aufwertungsbetrag infolge einer vertraglichen Verfallklausel vor dem 1. Januar 1932 zu zahlen ist? 2. Über die Bedeutung einer vertraglichen Verfallklausel für die Aufwertung der dinglich gesicherten und der persönlichen Forderung einer Hypothek. Wann liegt Verzug mit der Zahlung der Zinsen für die Aufwertungsbeträge vor?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640790D0051

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