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Aktenzeichen III 363/27

Datum 20.04.1928

Leitsatz 1. Ist die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers durch eine preußische Landgemeinde mit nicht mehr als 3000 Einwohnern zulässig? 2. Kann die Rechtsunwirksamkeit einer solchen Anstellung noch geltend gemacht werden, wenn der Anstellungsbeschluß der Gemeindevertretung vom Kreisausschuß genehmigt worden ist und der Landrat die Anstellung bestätigt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079160086

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