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Aktenzeichen VI 337/27

Datum 23.04.1928

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die Entschädigung aufzuwerten, die das Reich nach §§ 199 flg. des Branntweinmonopolgesetzes den nicht weiterbeschäftigten Betrieben zu gewähren hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079170094

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