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Aktenzeichen V B 14/28

Datum 02.05.1928

Leitsatz Kann im Falle einer Schuldübernahme gemäß § 415 BGB. der Schuldübernehmer einen Schuldübernahmevertrag mit einem weiteren Schuldübernehmer vereinbaren, bevor die erste Schuldübernahme dem Gläubiger mitgeteilt und von ihm genehmigt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640791C0118

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