zurück
Aktenzeichen V B 14/28
Datum 02.05.1928
Leitsatz Kann im Falle einer Schuldübernahme gemäß § 415 BGB. der Schuldübernehmer einen Schuldübernahmevertrag mit einem weiteren Schuldübernehmer vereinbaren, bevor die erste Schuldübernahme dem Gläubiger mitgeteilt und von ihm genehmigt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640791C0118
zurück