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Aktenzeichen II 575/27

Datum 04.05.1928

Leitsatz Liegt schon darin ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, daß es dem Berufungskläger trotz mehrfacher Erinnerungen nicht gelungen ist, vor Ablauf der Berufungsfrist vom Gericht eine vollständige Ausfertigung des anzufechtenden Urteils zu bekommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640791D0121

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