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Aktenzeichen VI 505/27

Datum 21.05.1928

Leitsatz Hat auch derjenige Grundstücksverkäufer Anspruch auf die höhere Aufwertung nach § 10 Nr. 5 des Aufwertungsgesetzes, der eingewilligt hat, daß die für ihn auf dem verkauften Grundstück eingetragene Kaufgeldforderung dort gelöscht und dafür auf anderem Grundbesitz des Käufers eingetragen wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640792A0169

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