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Aktenzeichen VI 9/28
Datum 04.06.1928
Leitsatz 1. Ist die eingetragene Rentengutsrente eine reine Reallast, oder besteht neben ihr noch eine persönliche Forderung aus dem Rentengutsvertrag? 2. Wann kann eine über das Aufwertungsgesetz hinausgehende Aufwertung einer Rentengutsrente beansprucht werden? 3. Sind für Streitigkeiten über eine solche Auswertung die Landeskulturbehörden oder die ordentlichen Gerichte zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640792F0190
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