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Aktenzeichen III 284/27

Datum 27.03.1928

Leitsatz Können die früheren preußischen Oberzollrevisoren, jetzigen Oberzollinspektoren, nach ihrer Übernahme in den Reichsdienst auf Grund des ihnen bei dieser Gelegenheit zugegangenen Schreibens des Reichsfinanzministers vom 31. Dezember 1919 ein Ruhegehalt nach Maßgabe der Gruppe X der Reichsbesoldungsordnung vom 30. April 1920 beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079350216

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