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Aktenzeichen III 389/27

Datum 08.05.1928

Leitsatz Ist bei Berechnung der zehnjährigen Frist, nach deren Ablauf den Angestellten der Berufsgenossenschaften nur noch aus einem wichtigen Grunde gekündigt werden kann, jede Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen oder nur die Beschäftigung als Angestellter? Sind bei Berechnung dieser Frist Kriegsjahre zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079360221

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