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Aktenzeichen II 515/27

Datum 08.06.1928

Leitsatz 1. Wie ist bei einer Aktiengesellschaft, deren Aktionären außer der Pflicht zur Leistung von Kapitaleinlagen noch bestimmte Nebenleistungen auferlegt sind, eine nachträgliche Erhöhung der Vertragsstrafe für die Verletzung solcher Pflichten zu beurteilen? Bildet sie eine Erhöhung dieser Pflichten und bedarf deshalb der sie anordnende Generalversammlungsbeschluß zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung aller von der Verpflichtung betroffenen Aktionäre? 2. Kann von dem Erfordernis dieser Zustimmung abgesehen werden, wenn die Vermehrung oder Verschärfung der Nebenleistungspflicht im Interesse der Gesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist? 3. Kann die Unwirksamkeit einer derartigen Satzungsänderung, die sich auf das Fehlen der Zustimmung eines betroffenen Aktionärs gründet, nur im Wege der Anfechtungsklage nach § 271 HGB. geltend gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079380238

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