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Aktenzeichen II 18/28
Datum 08.06.1928
Leitsatz 1. Über das Verhältnis der Umstellungsmaßnahmen bei Genossenschaften m. b. H. (Neufestsetzung der Geschäftsanteile und der Haftsumme) zur Umrechnung der bisherigen Papiermark-Geschäftsguthaben in Goldmark; Zusammenlegung von Geschäftsanteilen als Umstellungsmaßnahme. 2. Ist gemäß § 139 BGB. die ganze Umstellung unwirksam, wenn ein wesentlicher Teil, z. B. der Beschluß über die Zusammenlegung der Geschäftsanteile, nicht in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist? 3. Kann eine in Liquidation befindliche Genossenschaft noch Umstellungsmaßnahmen beschließen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079390246
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