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Aktenzeichen V B 23/28

Datum 22.06.1928

Leitsatz Kann der frühere Gläubiger einer abgetretenen Buchhypothek Aufwertung verlangen, wenn die Eintragung der Abtretung im Grundbuch -- oder im Fall einer erst später erfolgten Einigung diese -- nach dem 13. Februar 1924 erfolgt ist? Steht dem früheren Gläubiger gegen den Erwerber der Hypothek ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640793D0263

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