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Aktenzeichen VI 543/27
Datum 14.06.1928
Leitsatz 1. Kann der Gläubiger, der vor dem 14. Februar 1924 seine Hypothekenforderung abgetreten hat, noch eine Abweichung vom normalen Höchstsatz für die Aufwertung beanspruchen? 2. Zur Frage der Umwandlung einer Kaufgeldforderung bei ihrer Begründung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079430290
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