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Aktenzeichen V B 32/28
Datum 20.06.1928
Leitsatz Gilt die in § 10 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes festgesetzte Beschränkung für die Aufwertung von Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen auch für solche Forderungen aus Gutsüberlassungsverträgen, die zugleich auf den Beziehungen zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Personen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 dieses Gesetzes beruhen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079470307
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