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Aktenzeichen I 29/28
Datum 30.06.1928
Leitsatz 1. Wann werden Rechentabellen als Schriftwerk geschützt? Unter welchen Voraussetzungen genügt eine geistige Tätigkeit des Verfassers, die nur darin besteht, das aus bekanntem Stoff Ausgewählte für bestimmte praktische Gebrauchszwecke herzurichten und anzuordnen? 2. Grenzen zwischen freier Benutzung eines Schriftwerks und unfreier Benutzung durch bloßes Auswählen und Weglassen. Beurteilung der Fahrlässigkeit.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464079540357
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