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Aktenzeichen I 32/28
Datum 07.07.1928
Leitsatz 1. Ist die Verwendung eines bekannten Musters für einen dazu bisher nicht benutzten Stoff als Geschmacksmuster schutzfähig? 2. Was ist unter "neuen und eigentümlichen Erzeugnissen" zu verstehen? Wird für das ästhetische Empfinden ein schöpferischer Fortschritt erfordert? Kommen auch solche ästhetische Eindrücke in Betracht, die durch den Tastsinn vermittelt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640795B0388
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