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Aktenzeichen V B 35/28

Datum 11.07.1928

Leitsatz 1. Kann neben dem Testamentsvollstrecker auch der Erbe eine der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegende Forderung zur Aufwertung anmelden? 2. Wird die Wiedereinsetzung des Erben in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Anmeldefrist dadurch ausgeschlossen, daß der Testamentsvollstrecker die Anmeldung zur Aufwertung schuldhaft unterlassen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640795C0393

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