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Aktenzeichen III 2/28

Datum 06.07.1928

Leitsatz 1. Über die Rechtsverhältnisse der Unterzahlmeister, denen im Kriege eine Heeresbeamtenstelle auf Widerruf verliehen war und die infolge der Entmilitarisierung der Heeresverwaltung aus dem Heeresdienst entlassen worden sind. 2. Gilt der Rechtssatz, daß ein Beamtenverhältnis auch durch Übertragung obrigkeitlicher Dienstverrichtungen begründet werden kann, die der Regel nach nur von Beamten vorgenommen werden dürfen, auch dann, wenn ein Heeresbeamter der zu 1 bezeichneten Art nach erfolgtem Widerruf nur noch als Vertragsangestellter im Abwicklungsdienst bis zu der bereits in Aussicht genommenen Auflösung des Amtes beschäftigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A010001

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