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Aktenzeichen V B 37/28
Datum 14.07.1928
Leitsatz Setzt die in § 15 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 zugelassene Höheraufwertung der daselbst bezeichneten Forderungen voraus, daß der in § 12 des Aufwertungsgesetzes vorgesehene Antrag rechtzeitig gestellt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A040019
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