zurück

Aktenzeichen V B 37/28

Datum 14.07.1928

Leitsatz Setzt die in § 15 der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 zugelassene Höheraufwertung der daselbst bezeichneten Forderungen voraus, daß der in § 12 des Aufwertungsgesetzes vorgesehene Antrag rechtzeitig gestellt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A040019

Download PDF

zurück