zurück
Aktenzeichen VII 220/28
Datum 18.09.1928
Leitsatz 1. Wann hat der Versicherungsnehmer im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über Aufwertung von Versicherungsansprüchen vom 22. Mai 1926 (RGBl. I S. 249) es ausdrücklich abgelehnt, die Leistung als Erfüllung anzunehmen? 2. Schließt Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung auch die Möglichkeit aus, den Verfall der deutschen Währung durch eine Klage auf Erstattung von Verzugsschaden auszugleichen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A080041
zurück