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Aktenzeichen III 47/28
Datum 18.09.1928
Leitsatz Ist ein Beamter, der durch einen Betriebsunfall den rechten Arm verloren hat, stets als hilflos im Sinne von § 1 Abs. 3 des Beamten-Unfallfürsorgegesetzes anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A0A0049
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