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Aktenzeichen I 101/28
Datum 22.09.1928
Leitsatz 1. Grundsätzliche Ausschließlichkeit der urheberrechtlichen Befugnis. 2. Ist eine Liederauswahl erlaubt, wenn darin nur Gedichte Aufnahme finden, an denen noch Urheberrecht besteht? 3. Wann ist eine Gedichtsammlung ihrer Beschaffenheit nach zur Benutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A0E0066
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