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Aktenzeichen VII 163/28

Datum 09.10.1928

Leitsatz Ist bei Abstimmungsvollmachten der Wert des Gegenstandes stets als nicht schätzbar anzusehen und demnach nur der Feststempel von 1,50 RM. zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A130089

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