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Aktenzeichen VII 130/28
Datum 09.10.1928
Leitsatz Steht eine rechtskräftige Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Enteignungsentschädigung, die auf eine Papiermarksumme lautet, weiteren Ansprüchen aus der Geldentwertung entgegen, wenn die Verwaltungsbehörde die Geldentwertung schon hat ausgleichen wollen, dies aber unzureichend getan hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A170110
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