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Aktenzeichen VII 165/28

Datum 16.10.1928

Leitsatz 1. Ist der Hypothekengläubiger nach Fälligkeit seines Anspruchs auch ohne vorherige Beschlagnahme zur Einziehung der Versicherungsentschädigung für ein abgebranntes Gebäude befugt? 2. Kann der Versicherer dem Hypothekengläubiger bei der Klage aus § 1128 Abs. 2, § 1282 Abs. 1 BGB. alle Einwendungen aus der Person des Versicherungsnehmers entgegenhalten? 3. Ist der Hypothekengläubiger nur bei der Klage aus § 101 VVG., nicht aber bei Geltendmachung des Anspruchs aus § 1128 Abs. 2, § 1282 Abs. 1 BGB. zur Abtretung seiner Hypothekenrechte an den Versicherer verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A1B0131

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