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Aktenzeichen V 561/27
Datum 17.10.1928
Leitsatz 1. Sind die §§ 906, 907 BGB. auch auf dem Gebiete des Wasserrechts anwendbar? 2. Zur Frage der Schadensersatzpflicht ohne Verschulden auf dem Gebiete des Wasserrechts. 3. Haftet der Eisenbahnunternehmer nach preußischem Recht für den an einem Nachbargrundstück durch Einwirkung einer Eisenbahnanlage entstandenen Schaden, wenn Einrichtungen, welche Abhilfe hätten schaffen können, mit übermäßig hohem Kostenaufwand verbunden gewesen wären?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A1C0134
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