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Aktenzeichen V 575/27

Datum 20.10.1928

Leitsatz Muß der in § 17 des Aufwertungsgesetzes vorgesehene Vorbehalt der Rechte im Falle echter Abtretung dem Schuldner oder dem Eigentümer gegenüber erklärt werden, oder genügt auch Erklärung dem neuen Gläubiger gegenüber?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A210152

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