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Aktenzeichen VII 143/28

Datum 26.10.1928

Leitsatz Wird dadurch, daß die Minister der Justiz und der Finanzen nach § 5 Abs. 1 f des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 einer "Vereinigung" die Befreiung von der Steuer bewilligen, die Steuerfreiheit erst begründet oder stellt die Entscheidung der Minister nur einen bestehenden Rechtszustand fest derart, daß eine ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochene Bewilligung auch für die Vergangenheit wirkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A280189

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