zurück
Aktenzeichen V 623/27
Datum 27.10.1928
Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig, wenn das durch Rückstau geschädigte und dasjenige Grundstück, von dem die Schädigung ausgeht, in getrennten Wasserrechtsgebieten mit gemeinschaftlichem ordentlichem Gericht liegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A290196
zurück