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Aktenzeichen V 623/27

Datum 27.10.1928

Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig, wenn das durch Rückstau geschädigte und dasjenige Grundstück, von dem die Schädigung ausgeht, in getrennten Wasserrechtsgebieten mit gemeinschaftlichem ordentlichem Gericht liegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A290196

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