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Aktenzeichen V 595/27
Datum 03.11.1928
Leitsatz Kann der frühere Gläubiger einer abgetretenen Hypothek auf Grund von § 17 des Aufwertungsgesetzes gegen den Ersteher des belasteten Grundstücks Aufwertungsansprüche erheben, wenn dem Ersteher der Zuschlag vor Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes unter der Bedingung erteilt worden ist, daß die Hypothek bestehen bleibe, der Versteigerungserlös aber nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausgereicht hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A2F0218
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