Aktenzeichen I 86/28
Datum 10.11.1928
Leitsatz 1. Ist die Vorbenutzung eines patentierten Verfahrens dann offenkundig, wenn die zur Ausübung des Verfahrens dienende Maschine in der Fabrik, für die sie bestimmt ist, hergestellt wird, insbesondere dann, wenn dafür ein betriebsfremder Unternehmer hinzugezogen wird? 2. Ist in diesem Falle Offenkundigkeit vorhanden, wenn der fremde Unternehmer die erforderlichen Maschinenzeichnungen in seinen eigenen Betriebsräumen anfertigen läßt? 3. Ist im letzteren Fall, abgesehen von der Frage der Offenkundigkeit, eine mittelbare Benutzung des Verfahrens durch Anfertigung der Maschinenzeichnungen begrifflich möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A350243
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