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Aktenzeichen IV 16/28
Datum 05.11.1928
Leitsatz Darf ein Verein nach dem Austritt eines Mitglieds einen Beschluß des Inhalts herbeiführen, daß die Ausschließung beschlossen worden wäre, wenn das Mitglied nicht schon ausgetreten wäre? Kann auf die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines solchen Beschlusses geklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A390266
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