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Aktenzeichen IV B 51/28
Datum 15.11.1928
Leitsatz Ist das Reichsgericht zur Entscheidung über eine weitere Beschwerde zuständig, wenn ein Oberlandesgericht von der Entscheidung eines andern Oberlandesgerichts abgehen will, das seinen Sitz in einem jetzt abgetretenen Gebiet hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A3B0273
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