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Aktenzeichen VIII 281/28
Datum 06.12.1928
Leitsatz 1. Muß der Pächter eines landwirtschaftlichen Gutes, der nach dem Pachtvertrag alle das Gut betreffenden öffentlichen Lasten und Abgaben zu tragen hat, dem Verpächter, dem nach dem Vertrag nur die auf sein Einkommen aus dem Pachtgut zur Erhebung gelangenden "direkten Staatseinkommensteuern" zur Last fallen, den auf das Pachtgut entfallenden Teil der Reichsvermögensteuer ersetzen? 2. Über den Unterschied zwischen Vermögen- und Einkommensteuer?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A490335
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