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Aktenzeichen II 166/28

Datum 23.11.1928

Leitsatz Welche rechtlichen Folgen treten ein, wenn der Bürgermeister einer Stadtgemeinde, der zugleich Vorsitzender des Vorstands der dortigen städtischen Sparkasse ist, es duldet, daß Sparkassenbeamte, die nach der Satzung nicht zur Abgabe wechselmäßiger Verpflichtungserklärungen ermächtigt sind, im Rahmen einer zwischen der Sparkasse und einer Bank bestehenden dauernden Geschäftsverbindung Wechsel an diese Bank indossieren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407A4B0351

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