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Aktenzeichen II 437/28
Datum 11.12.1928
Leitsatz Unter welchen Umständen kann, wenn nach Beendigung der bürgerlichrechtlichen Gesellschaft ein Gesellschafter gegen einen andern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gesellschaftsvertrags erhebt, von der vorherigen Einleitung des Auseinandersetzungsverfahrens abgesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B070023
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