zurück

Aktenzeichen II 437/28

Datum 11.12.1928

Leitsatz Unter welchen Umständen kann, wenn nach Beendigung der bürgerlichrechtlichen Gesellschaft ein Gesellschafter gegen einen andern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gesellschaftsvertrags erhebt, von der vorherigen Einleitung des Auseinandersetzungsverfahrens abgesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407B070023

Download PDF

zurück